Für umgerechnet etwa 40 Euro wird bei eBay ein kleines Tuning-Teil für E-Bikes mit DJI-Avinox-Antrieb angeboten. Es sorgt dafür, dass der Motor auch oberhalb von 25 km/h noch kräftig weiterhilft. Der Umbau kann allerdings das gesamte Fahrrad überfordern und ernste rechtliche Folgen für den Fahrer haben, warnt zumindest ein Experte.
Tuning-Teil täuscht Avinox-Antrieb
Eine sogenannte Delimiter-Geberscheibe ersetzt die Original-Geberscheibe am Hinterrad, mit deren Hilfe das E-Bike seine Geschwindigkeit ermittelt. Die neue Scheibe sendet dabei einfach weniger Signale als das Original. Dadurch glaubt die ausgetrickste Motorsteuerung, das E-Bike fahre nur halb so schnell.

Zeigt das Display 25 km/h an, kann das tatsächliche Tempo bereits bei ungefähr 50 km/h liegen. Der Antrieb unterstützt trotzdem weiter, weil er die erlaubte Grenze vermeintlich noch nicht erreicht hat.
Tatsächlich leistet der Avinox-Antrieb schon von Haus aus kurzzeitig bis zu 1.500 Watt. Dennoch ist ein E-Bike nicht unbedingt für dauerhaft hohe Geschwindigkeiten geeignet. Gerade Rahmen, Gabel, Bremsen, Reifen und Laufräder sind nur für eine Motorunterstützung bis 25 km/h ausgelegt und geprüft. Daran ändert auch mehr Leistung beim Antrieb nichts.
Bis zu 60 km/h möglich
Bei 50 oder 60 km/h wirken deutlich höhere Kräfte auf das Material. Bremsen müssen mehr Energie aufnehmen, Schlaglöcher treffen das Fahrwerk härter und Bauteile können schneller ermüden. Ein kaputtes Lager ist teuer, eine überlastete Bremse oder ein beschädigtes Laufrad kann hingegen einen deutlich größeren Schaden verursachen.
Tuning betrifft deshalb nicht nur den Motor, sondern die Sicherheit des gesamten Fahrrads, wie der Sachverständige Ernst Brust erklärt. Dass vor allem das Gesamtsystem überfordert ist, erklärt er auch nochmal im Kommentar weiter unten auf dieser Seite.
Rechtliche Konsequenzen sind teuer
Auch finanziell bleibt es am Ende kaum bei 40 Euro. Ein manipuliertes E-Bike gilt im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr als Pedelec.
Neben der verlorenen Herstellergarantie werden im Schadenfall vor allem zivil- und strafrechtliche Konsequenzen relevant. Aus einem harmlosen E-Bike-Tuning werden schnell Kosten von mehreren Tausend Euro.
Bosch zeigt, wie schnell Tuning vorbei sein kann
Für Bosch ist das alles ein alter Hut. Der Marktführer erkennt derartige Manipulationen bereits seit 2020. Das System vergleicht Fahrzeugdaten und meldet bei widersprüchlichen Geschwindigkeitssignalen den Fehler 504.
Anschließend wird die Unterstützung sogar auf 17 km/h begrenzt. Bei wiederholten Eingriffen kann sogar eine Fachwerkstatt nötig sein, damit das System wieder normal funktioniert.
Das chinesische Unternehmen DJI könnte den simplen Trick also ebenfalls mit einem einfachen Software-Update deutlich erschweren. Ob der Hersteller an der Stelle bald nachzieht?













Anmerkung von Ernst Brust, ö.b.u.v. Sachverständiger für Mikromobilität
Der Artikel beschreibt die Manipulation des Avinox-Antriebs zutreffend. Aus meiner Sicht sollte jedoch noch deutlicher darauf hingewiesen werden, dass nicht allein die höhere Geschwindigkeit das eigentliche Problem ist. Entscheidend ist, dass ein Pedelec als Gesamtsystem für eine Unterstützung bis 25 km/h entwickelt, geprüft und zugelassen wurde.
Durch eine Manipulation verändern sich die Belastungen auf Rahmen, Gabel, Laufräder, Bremsen, Reifen und weitere sicherheitsrelevante Bauteile erheblich. Das Fahrzeug wird außerhalb seines vorgesehenen Einsatzbereichs betrieben. Die Folgen können Materialermüdung, Bauteilversagen und ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko sein.
Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass moderne Antriebssysteme Manipulationen zunehmend erkennen und entsprechende Ereignisse speichern können. Im Schadensfall können diese Daten im Rahmen einer sachverständigen Untersuchung oder eines Gerichtsverfahrens von Bedeutung sein.
Tuning betrifft deshalb nicht nur den Motor – es verändert die sicherheitsrelevanten Eigenschaften des gesamten Fahrzeugs. Dies ist der entscheidende Punkt, den jeder Nutzer vor einer Manipulation bedenken sollte.
Hi Ernst,
ganz lieben Dank für deinen Kommentar und die Ergänzung – wir weisen im Artikel nochmals darauf hin :)
Liebe Grüße, die Redaktion