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Home Mobilität

Neue EU-Vorgabe für Pedelecs und E-Bikes

von Christian Schindler
22. November 2012
in Mobilität

Gestern hat das EU-Parlament eine Vorgabe zur einheitlichen Regelung zur Klassifizierung von Pedelecs und E-Bikes verabschiedet. Demnach werden Pedelecs mit einer Motorleistung (Nenndauerlast) von 250 Watt und einer Unterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder behandelt. Alle stärkeren Elektro-Fahrräder sollen in Bezug auf Zulassung und Typengenehmigung künftig wie Motorräder behandelt werden. Was bedeutet dies für den deutschen Markt?

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Laut der Regelung (European type-approval Directive 2002/24/EC) dürfen Pedelecs künftig nur noch mit Motoren ausgestattet sein, die eine Dauerleistung von 250W nicht überschreiten und eine maximale Unterstützung bis 25 km/h nicht übersteigen. Modelle, die über stärkere Motoren verfügen, müssen nun elektronisch abgeregelt werden. Die meisten heutigen Pedelecs verfügen allerdings über 250W-Motoren und die Limitierung der Unterstützung auf 25 km/h ist auch keine Neuigkeit. Die Gesetzesvorlage lässt jedoch für Offroad-Pedelecs eine Nische offen, die auch stärkere Motorisierungen zulässt.

Für schnellere Fahrzeuge, die sogenannten S-Pedelecs, gilt eine Limitierung der Unterstützung auf 45 km/h und die maximale Nenn-Dauerleistung der Motoren liegt bei 500 Watt. Außerdem ist eine Betriebserlaubnis oder eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrbundesamt erforderlich.

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Für den Fahrer gilt: Er muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen, wenn keine PKW oder Motorrad-Fahrerlaubnis vorliegt. Außerdem benötigt das S-Pedelec eine Haftplichtversicherung und ein kleines Mofa-Kennzeichen zum Betrieb im deutschen Straßenverkehr. Diese Versicherung kostet ca. 60-70 Euro im Jahr. S-Pedelecs dürfen im Gegensatz zu Pedelecs innerorts keine Radfahrwege benutzen. Auch eine Helmpflicht ist vorgesehen, wobei seit April 2012 in Deutschland diese ohnehin besteht, wobei ein „angemessener“ Helm getragen werden muss.

Die EU-Vorgaben müssen jeweils noch in nationales Recht gewandelt werden, bevor die Änderungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten greifen.

 

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Christian Schindler

Seit 2011 in der E-Bike-Welt aktiv und Gründer von wattmoves. Kommunikationswissenschaftler und Techniknerd, fasziniert von Technologien, die den Alltag erleichtern und die Welt verändern – von winzigen Wearables bis großen E-Fahrzeugen. Perfekter Entspannungstag: E-Bike fahren, wandern und kochen.


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Tags: EUEuropa

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Kommentare 1

  1. landiel says:
    13 Jahren ago

    In D gbt es keine Helmpflicht für Fahrradfahrer!

    Antworten

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