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Home News Branchen News

Mountainbiking bald ohne Komoot und Co.? Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes sorgt für Unruhe

von Sonja Wohltmann
20. November 2023
in Branchen News
Bild von bertvthul auf Pixabay

Bild von bertvthul auf Pixabay

In Berlin steht das Bundeswaldgesetz vor einer drastischen Überarbeitung, die weitreichende Konsequenzen für Mountainbiker haben könnte. Der Entwurf sieht vor, das Recht auf Erholung im Wald einzuschränken, indem das Befahren nur als „geeignet“ eingestufter Wege erlaubt wird. Besonders alarmierend ist außerdem der „Komoot-Paragraph“, der das Aufzeichnen digitaler Routen nur noch mit Zustimmung der Grundstückseigentümer zulassen soll. Mountainbiker müssen sich nun wahrscheinlich besser organisieren, um ihre Interessen zu wahren.

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Änderungen im Bundeswaldgesetz könnten Recht auf Erholung einschränken

Die Mountainbike-Community in Deutschland sieht sich mit möglichen drastischen Einschränkungen konfrontiert. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will das veraltete Bundeswaldgesetz (BWaldG) von 1975 umfangreich überarbeiten. Angesichts der stetig wachsenden Zahl von über 4 Millionen Mountainbike- und E-Mountainbike-Enthusiasten ist die Notwendigkeit einer Aktualisierung offensichtlich. Der vorliegende Entwurf, bestehend aus beachtlichen 58 DIN-A4-Seiten (im Vergleich zu ursprünglichen 11 Seiten aus dem Jahr 1975) plus über 110 Seiten Begründung, lässt auf erhebliche Veränderungen schließen.

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Aufzeichnung digitaler Routen künftig nicht mehr so einfach möglich?

Das Magazin Forstpraxis.de hat einen Entwurf veröffentlicht, der einige Einschränkungen des Rechts auf Wald-Erholung aufzeigt. Zukünftig könnte das Befahren nur noch auf als „geeignet“ eingestuften Wegen erlaubt sein. Wobei die Definition von „Eignung“ natürlich Interpretationsspielraum lässt und am Ende der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes obliegt. Die Forst- und Jagdlobby hat zumindest teilweise ihre Forderungen einbringen können, die Aktivitäten von Waldnutzern stärker zu regulieren.

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Bedrohung für Outdoor-Apps im Anmarsch?

Besonders in den Fokus gerät der sogenannte „Komoot-Paragraph“, der das erstmalige Aufzeichnen von digitalen Routen durch Outdoor-Apps wie Komoot und Strava betrifft. Laut § 33 des Entwurfs sollen solche digitalen Routen künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt sein. Zudem muss die zuständige Behörde ihre Zustimmung geben. Dies könnte nicht nur die Nutzung von Apps, sondern auch das Teilen von Strecken im Wald erheblich beeinträchtigen oder sogar das Ende einläuten.

Letztlich bleibt abzuwarten, wie die Einholung der Genehmigungen in der Praxis umgesetzt werden sollen. Nüchtern betrachtet scheint dies fast unmöglich zu sein, zumindest aber erheblich aufwendig zu werden. Und es ist zu befürchten, dass viele Grundstückseigentümer Routen in ihrem Gebiet nicht wollen, vielleicht auch im Hinblick auf Ruhe für die tierischen Waldbewohner? Gangbare Kompromisse müssen also her – zum Wohle aller Beteiligten.

Wie gehen wir Biker damit um?

Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in der Phase der Diskussion und ist nicht final. Dennoch verdeutlicht er die wachsende Spannung zwischen Waldnutzern und den Forderungen der Forst- und Jagdlobby. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Entwurf entwickelt und inwieweit die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich Gesetz werden.

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Trotz der Unruhe betont auch der Mountainbike-Interessensverband DIMB, dass es sich vorerst nur um einen Entwurf handelt, äußert sich aber besorgt über die möglichen Auswirkungen. Er fordert eine professionellere Organisation der Mountainbike-Community, um deren Anliegen besser zu vertreten. Klar wird, dass die Mountainbiker nicht nur mit restriktiven Verboten konfrontiert sind, sondern auch aktiv Alternativen und Lösungen präsentieren müssen. Wir sind gespannt auf eure Kommentare zu diesem wichtigen Thema und freuen uns auf eine rege Diskussion in der Kommentarspalte.

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Sonja Wohltmann

Sonja Wohltmann

Als Self-Made-Autorin profitiere ich hauptsächlich von meinen Erfahrungen, beruflich wie auch privat. Nach vielen Jahren in der Finanzbranche startete ich 2021 meinen Turnaround in die freie Mitarbeit. Ich bin selbst begeisterte E-Bikerin und E-Auto-Fahrerin. Abseits der Elektromobilität findest du mich im Garten oder auf der Yogamatte.


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Kommentare 3

  1. Bernhard Althaus says:
    2 Jahren ago

    Inwieweit wird das Recht auf Erholung denn dadurch eingeschränkt, daß Radfahrende nicht mehr kreuz und quer durch die Natur fräsen dürfen?
    Wer das unbedingt will, kann es doch Forst und Jägern gleichtun und Wald kaufen, bzw. pachten.

    Antworten
  2. Hans-Jürgen Fischer says:
    2 Jahren ago

    Nicht nur ich bin froh, wenn dieses Thema endlich einmal angepackt wird. Nach meiner Meinung bedarf es dringend einer Einschränkung des Radfahrens im Wald. Ich bin selbst begeisterter Radfahrer. Man sollte im Wald nur auf bestimmten -als erkennbar angelegten- Wegen fahren dürfen. Wenn das nicht bald geschieht, wird unsere schöne Natur, die wir ja erhalten möchten, bald nicht mehr existieren. Auch sollte man auf diesen entsprechenden Wegen immer sehr langsam fahren. Warum das so sein sollte, muss vernünftigen und intelligenten Menschen sicherlich nicht besonders erklärt werden, denn der Wald ist auch für Tiere und Nichtradfahrer ein besonders zu schützender Teil unserer beliebten und geliebten Natur. Deshalb von mir ein ganz klares und eindeutiges NEIN!!! zum Fahren abseits von -dafür zur Not sogar zu bestimmenden- breiten Wegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Jürgen Fischer

    Antworten
  3. Stefan Brückner says:
    2 Jahren ago

    Ich finde es gut diese Kreuz und Quer Fahrerei in den Wäldern einzuschränken. Es reicht aus, sich auf freigegebenen Wegen zu bewegen, es möchte ja auch kein Biker dass irgendjemand bei im zu Hause durch das Wohnzimmer fährt. Ein bisschen mehr Achtung vor der Natur tut nicht weh.

    Antworten

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