Am 1. März wechselt die Farbe der Versicherungskennzeichen: Statt Grün gilt Schwarz. Wer mit dem alten Schild fährt, ist nicht nur unversichert – es droht eine Strafanzeige. Alles, was E-Scooter-Besitzer jetzt wissen müssen.
Warum das grüne Kennzeichen ab März wertlos ist
Jedes Jahr zum 1. März werden die Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Mofas und Mopeds ungültig. Ein neues Versicherungsjahr beginnt – und mit ihm eine neue Farbe. Für 2026/2027 ist das Schwarz. Das bisherige grüne Kennzeichen verliert am 28. Februar seine Gültigkeit. Der Farbwechsel folgt einem festen Dreijahres-Rhythmus: Blau, Grün, Schwarz – dann wieder von vorne.
Wichtig: Die Versicherung verlängert sich nicht automatisch. E-Scooter-Besitzer müssen sich aktiv um ein neues Kennzeichen kümmern. Das gilt für alle E-Scooter mit Straßenzulassung (ABE). Ohne gültiges Versicherungskennzeichen darf der Scooter ab dem 1. März nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Was droht, wenn du mit dem alten Kennzeichen fährst
Die Konsequenzen gehen weit über ein Bußgeld hinaus. Wer nach dem 28. Februar mit einem grünen Kennzeichen fährt, hat keinen gültigen Versicherungsschutz. Und das ist kein Kavaliersdelikt: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes. Es droht eine Geldstrafe oder im Extremfall eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden.
Noch gravierender: Bei einem Unfall haftet der Fahrer persönlich und in voller Höhe – für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die E-Scooter-Haftpflicht deckt Schäden bis zu 100 Millionen Euro ab. Ohne Versicherung liegt dieses Risiko komplett beim Fahrer selbst. Wer also mit einem abgelaufenen Kennzeichen in eine Kontrolle gerät oder einen Unfall baut, riskiert nicht nur eine Vorstrafe, sondern im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin.
So bekommst du das neue schwarze Kennzeichen
Der Prozess ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt. Im ersten Schritt wählst du einen Versicherer – Vergleichsportale wie Covomo, CHECK24 oder Verivox helfen bei der Auswahl. Alternativ kannst du direkt beim Versicherer wie HUK-Coburg, Allianz oder CosmosDirekt abschließen. Du brauchst dafür die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) aus der Datenbestätigung deines E-Scooters.
Nach dem Online-Abschluss kommt das Klebekennzeichen per Post – in der Regel innerhalb von ein bis vier Werktagen. Einige Versicherer bieten zusätzlich eine digitale Bestätigung per App, die sofort gültig ist. Die Plakette wird dann einfach auf die Halterung am Heck des E-Scooters geklebt. Wer den Abschluss nicht auf den letzten Drücker schieben will, sollte die Versicherung schon jetzt abschließen. Die meisten Policen lassen sich mit Startdatum 1. März buchen.
→ Hier geht’s direkt zum E-Scooter-Versicherungsvergleich bei Covomo
Was kostet das E-Scooter-Kennzeichen 2026?
Die reine Haftpflichtversicherung für E-Scooter ist nach wie vor günstig. Fahrer ab 23 Jahren zahlen zwischen 25 und 60 Euro pro Jahr. Für unter 23-Jährige liegt der Beitrag höher – in der Regel zwischen 40 und 80 Euro. Wer zusätzlich eine Teilkasko möchte, zahlt je nach Anbieter zwischen 60 und 110 Euro. Die Teilkasko lohnt sich vor allem bei hochwertigen E-Scootern ab etwa 500 Euro Neupreis und deckt Diebstahl, Brand, Unwetterschäden und sogar Tierbiss ab. Einen ausführlichen Überblick über alle Tarife und Leistungen bietet unser großer E-Scooter-Versicherungsvergleich.
Gut zu wissen: Wird die Versicherung erst nach dem 1. März abgeschlossen, berechnen die Versicherer den Beitrag anteilig für die restlichen Monate bis Ende Februar 2027. Ein Bonus-Malus-System wie bei der Kfz-Versicherung gibt es bei E-Scootern nicht. Schadenfreie Jahre bringen also keinen Rabatt – dafür steigt der Beitrag nach einem Schadensfall aber auch nicht an.
Neue Regeln für E-Scooter ab April 2026 – und das ändert sich 2027
Neben dem Kennzeichenwechsel steht noch eine größere Reform an: Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in zwei Stufen in Kraft. Ab dem 1. April 2026 gelten die überarbeiteten Regeln der eKFV. Ab dem 1. März 2027 werden E-Scooter in der StVO dann weitgehend mit Fahrrädern gleichgestellt – ähnlich wie es bei E-Bikes und Pedelecs bereits der Fall ist.
Konkret bedeutet das: Der Grünpfeil gilt dann auch für E-Scooter – an Ampeln mit dem Zusatzzeichen „Grünpfeil für Radverkehr“ dürfen E-Scooter-Fahrer nach kurzem Anhalten bei Rot rechts abbiegen. Außerdem schließt das Schild „Radverkehr frei“ künftig E-Scooter ein, ein separates „Elektrokleinstfahrzeuge frei“-Schild ist nicht mehr nötig. Auch nebeneinander fahren wird grundsätzlich erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
Für Hersteller kommt die Blinker-Pflicht: Alle ab 2027 neu in Verkehr gebrachten E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein. Bestandsfahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden. Was sich dagegen nicht ändert: Die Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 20 km/h, es gibt weiterhin keine Helmpflicht, das Mindestalter bleibt 14 Jahre und ein Führerschein ist nach wie vor nicht erforderlich.














