Wer ein S-Pedelec mit Tretunterstützung bis 45 km/h fährt, muss in Deutschland auf die Fahrbahn, auch wenn direkt daneben ein Radfahrstreifen liegt. Eine Petition beim Deutschen Bundestag will das ändern. Mitzeichnen kann jeder, noch bis zum 7. Dezember.
Warum S-Pedelecs auf die Fahrbahn müssen
Der Grund für die heutige Regelung liegt in der rechtlichen Einstufung. Normale Pedelecs unterstützen nur bis 25 km/h und sind Fahrrädern gleichgestellt. S-Pedelecs unterstützen dagegen bis 45 km/h und gelten als Kleinkrafträder. Für sie gelten unter anderem Versicherungs-, Kennzeichen-, Helm- und Führerscheinpflicht.
Radinfrastruktur dürfen sie nur dort nutzen, wo eine Behörde dies ausdrücklich erlaubt. Das führt vor allem für Pendler zu einem schwer verständlichen Konflikt: Sie können mit dem S-Pedelec längere Strecken schneller zurücklegen, müssen aber selbst außerorts neben einem vorhandenen Radweg mit Autos und Lastwagen auf der Fahrbahn fahren.
Die öffentliche Petition mit der Nummer 206327 fordert keine pauschale Freigabe sämtlicher Radwege. Stattdessen soll der Bund einheitliche Kriterien schaffen, nach denen Straßenverkehrsbehörden markierte Radfahrstreifen und geeignete Radwege für S-Pedelecs freigeben können.
Nicht jeder Radweg wäre für S-Pedelecs offen
Wie eine solche differenzierte Regelung aussehen könnte, zeigt ein Beschluss des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) aus dem Jahr 2024. Der DVR fordert ebenfalls ein eigenes Zusatzzeichen und bundesweit einheitliche Kriterien.
Radfahrstreifen, Schutzstreifen und für den Radverkehr freigegebene Busspuren hält der DVR grundsätzlich für geeignet, weil sie ausreichend Platz bieten und vom Fußverkehr getrennt sind. Gehwege und Fußgängerzonen sollen dagegen ausgeschlossen bleiben. Gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege sollten innerorts grundsätzlich nicht freigegeben werden; außerorts wäre nach Ansicht des DVR eine Prüfung im Einzelfall möglich.
Der DVR verweist zugleich auf mögliche Konflikte durch höhere Geschwindigkeiten und fordert, Auswirkungen auf Unfälle und das Sicherheitsgefühl anderer Verkehrsteilnehmer zu untersuchen. Es geht also nicht um freie Fahrt auf jedem Radweg, sondern um eine Abwägung zwischen sichereren Wegen für S-Pedelec-Fahrer und dem Schutz langsamerer Radfahrer und Fußgänger.
Versuch in Hessen liefert vorsichtig positives Signal
Dass eine Freigabe geeigneter Strecken funktionieren kann, deutet ein Verkehrsversuch auf der Radschnellverbindung Frankfurt–Darmstadt an. Seit Mai 2024 dürfen S-Pedelecs den fertiggestellten Abschnitt zwischen Langen und Darmstadt nutzen.
Die wissenschaftliche Begleitung der Hochschule Darmstadt beobachtete dort keine über das übliche Maß hinausgehende Gefährdung des Rad- und Fußverkehrs. Auch eine Mehrheit der Befragten sah die Freigabe unkritisch. Das Ergebnis ist aber kein allgemeiner Sicherheitsbeweis: Nach Angaben der Hochschule war die Zahl der beobachteten S-Pedelecs sehr gering. Dazu passt der kleine Markt: S-Pedelecs machen laut Hochschule bislang unter ein Prozent der verkauften Fahrräder aus. Über den Start des hessischen Verkehrsversuchs haben wir bereits ausführlich berichtet.
So lässt sich die Petition mitzeichnen
Die Petition 206327 ist auf dem Portal des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Wer sie unterstützen möchte, kann dort über die Schaltfläche „Petition mitzeichnen“ online unterschreiben. Die Mitzeichnungsfrist läuft laut Petitionsseite bis zum 7. Dezember 2026. Am 5. November 2026 standen dort 17 Online-Mitzeichnungen, das Quorum war noch nicht erreicht.
Ob aus der Forderung tatsächlich eine bundesweit einheitliche Regelung entsteht, ist damit noch offen. Die Petition bringt aber einen Konflikt auf die politische Agenda, den S-Pedelec-Fahrer im Alltag schon heute erleben: Sie müssen häufig genau dort zwischen Autos fahren, wo nebenan eine mögliche Alternative verläuft.








