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Neue e-Bike Regeln 2017 im Überblick

von Julia Oesterreich
16. Dezember 2016
in Branchen News
Neue e-Bike Regeln 2017, StVZO, StVO

Diese neuen e-Bike Regeln gelten ab 01.01.2017 für die Nutzung von Pedelecs im Straßenverkehr.

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Gehweg oder Straße – Welche Ampel gilt?

Bis jetzt waren Radfahrende angehalten, sich an der Fußgängerampel zu orientieren, wenn es keine eigene Anzeige für den Radweg gab. Aber ab 2017 gilt für Pedelecs und Fahrräder die gleiche Ampel wie für „Fahrzeuge“, wenn es für den Radweg keine gesonderte Regelung gibt. Ist eine „Radweg-Ampel“ vorhanden, hat diese immer den Vorrang.

Radwege für „E-Bike Frei“

Mit dem Pedelec darf man weiterhin den Radweg benutzen, wenn dieser mit dem Schild „E-Bike frei“ gekennzeichnet ist. Damit sind allerdings nur Pedelecs mit 25 km/h Tretunterstützung gemeint, oder andere E-Gefährte die bis max. 25 km/h anschieben. S-Pedelecs mit Motorassistenz bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder und dürfen generell  nur auf der Straße fahren. Die Benutzung von Rad- und Gehwegen ist den schnellen Elektrorädern verboten.

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Kinder begleiten – aber wo?

Eigentlich dürfen erwachsene Begleitpersonen ab Januar ihre unter 8-jährigen, radfahrenden Kinder auf dem Gehweg begleiten. Mit der StVO-Novelle ist es den Kindern selbst auch erlaubt, bauliche Radwege zu befahren. Dagegen bleibt die Fahrt auf der Straße, auch wenn dort ein Radfahrstreifen eingerichtet ist, verboten. Aber: der Bürgersteig ist für Elektro-Zweiräder generell Tabu. Das bedeutet, dass e-Bike Nutzende ihre Kinder weiterhin nur von der Straße, oder wenn bereits ein baulich getrennter Radweg vorhanden ist, eng betreuen können.

Betrifft: S-Pedelecs

Auf die geplanten Ausweitung von Tempo 30-Zonen müssen auch S-Pedelec Nutzende denken. Sie haben sich genau wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten. Ab Januar ist es für Gemeinden einfacher, den Verkehr an Unfallschwerpunkten und sensiblen Orten wie vor Schulen, Kindergärten und Altersheimen zu beruhigen. Dies gilt auch für Hauptstraßen, allerdings ist generell auch weiterhin innerorts 50 km/h die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit.

Bei der Fahrt auf vier- oder mehr-spurigen Straßen sollten auch S-Pedelec Fahrende am Rand darauf vorbereitet sein, dass künftig bei Stau oder Schrittgeschwindigkeit grundsätzlich eine Rettungsgasse frei gelassen werden muss. Diese ist ab 2017 zwischen der äußersten linken und der danebenliegenden Spur einzurichten, nicht wie bisher ganz links bzw. in der Mitte der Fahrbahn.

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Auch interessant zu wissen für S-Pedelec Nutzende, die bekanntlich einen Kleinkraft-Führerschein für die ordnungsgemäße Nutzung ihrer E-Räder brauchen: Ab 2017 steigen die Prüfungsgebühren an.

e-Bike Regeln und mehr

Weitere Hinweise finden sich auf den Webseiten des ADFC Deutschland. Dieser hat auch eine Stellungnahme zu den neuen e-Bike Regeln und was die StVO für den Radverkehr bedeutet veröffentlicht.

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Kommentare 22

  1. cabslock says:
    9 Jahren ago

    So wie es aussieht kocht Deutschland mal wieder sein eigenes Süppchen, wenn man so etwas einführt dann sollte es EU konform sein.

    Antworten
  2. Ralf Maier-G. says:
    9 Jahren ago

    Die Regelung mit dem Zusatzschild ist völliger Schwachsinn und dazu auch noch unnötig dazu.
    Man sollte eher die S-Pedelecs insbesondere in den Großstädten endlich auf die Radwege lassen

    Antworten
  3. Häberle Karle says:
    9 Jahren ago

    Diese neue Regelung ist genau so schwachsinnig wie Tempo 30 ab 22Uhr…. Schön, dass die in Brüssel keine andere Sorgen haben.

    Antworten
  4. siggi says:
    9 Jahren ago

    ES WIRD MEHR BLUT FLIESSEN UND MEHR TOTE E-BIKEFAHRER GEBEN !!
    WIE BLÖD UND RÜCKSICHTSLOS IST UNSER GESETZGEBER ?
    ODER KASSIERT DA JEMAND DICKE PROVISIONEN BEI DEN SCHILMACHERN?

    Antworten
  5. Martin König says:
    9 Jahren ago

    Korinthenkackerei nenne ich das,mit dem Zusatzschild „ebike frei.“Es muss ja was erfunden werden,bloß nicht’s gescheites.

    Antworten
  6. Thomas Eder says:
    9 Jahren ago

    Haben Sie schon mal erlebt daß diese Regierung irgend etwas vernünftig macht?
    Mit diesen Koniferen lösen wir die Probleme, die wir ohne sie nie hatten…
    Sollte ich wirklich auf die Straße müssen, halte ich mindestens 2m Abstand zum rechten Fahrbahnrand.
    Das gibt ne Gaudi….

    Antworten
  7. Mike says:
    9 Jahren ago

    nicht vergessen auch, jetzt schon auf radwegen nur tempo 5mk/h, deshalb mit dem ebike straße nutzen.
    gruß Mik

    Antworten
  8. Bernd Dangelmaier says:
    9 Jahren ago

    Das mit dem Zusatzschild „Ebike-frei“ ist doch ein Zugeständnis an die Schilderlobby. Es gibt ein Chaos, wenn all die wackeligen elektrischen Neuradler auf die Straße gezwungen werden, nur weil dieses Zusatzschild fehlt.

    Antworten
  9. Christine Lehmann says:
    9 Jahren ago

    Das kann doch nicht sein, dass man mit dem Pedelec (bis 25 km/h) Radwege nur dann benutzen darf, wenn sie per Zusatzschild freigegeben sind. Da es dieses Schild noch nirgendwo gibt, heißt das, dass alle Pedelec-Radler ab jetzt auf der Fahrbahn fahren müssen. Wobei Pedelecs keine E-Bikes sind. Nach dem, was ich so gelesen habe, könnte es sein, dass das Schild nur die Pedelecs mit Anfahrhilfe meint. Vielleicht muss man aber auch konstatieren, dass die Regelung noch absolut unklar ist. Realistisch ist sie jedenfalls so, wie ihr das darstellt, nicht.

    Antworten
    • Werner Götting says:
      9 Jahren ago

      Hallo Frau Lehmann,
      was hat die Anfahrhilfe damit zutun???

      Antworten
  10. Armin Harich says:
    9 Jahren ago

    Schlecht gemacht da S-pedelecs eher geblockt als gefördert werden.

    Antworten
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