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Ab 1. Januar 2026: Neue Regeln für E-Bike-Akkus – das müssen Besitzer jetzt wissen

von Nils
29. Dezember 2025
in News
Akkueinsatz Reany V1 Vivo

Gute Nachrichten für E-Bike-Fahrer zum Jahreswechsel: Die umständliche Suche nach Rückgabestellen hat ein Ende. Ab dem 1. Januar 2026 – also in wenigen Tagen – können Akkus von E-Bikes und E-Scootern endlich kostenlos an allen kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Das ermöglicht das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das nun voll greift.

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Schluss mit der Händler-Suche

Mittlerweile sind E-Bikes und E-Scooter aus dem Stadtbild und der modernen Mobilität nicht mehr wegzudenken. Gerade E-Bikes gelten als nachhaltig und in vielerlei Hinsicht als eine gute Alternative für die Fahrt mit dem Auto.

Doch egal, ob man mit dem E-Bike zur Arbeit fährt oder es in seiner Freizeit nutzt, ein Leiden bleibt: Die Batterieleistung nimmt mit jeder Ladung und über die Dauer der Nutzungszeit hinweg ab. Irgendwann ist die Akkuleistung so gering, dass ein Ersatz angeschafft werden muss. Doch wohin mit dem alten Akku?

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Bisher lief es recht umständlich: Die Akkus mussten häufig zurück zum E-Bike-Händler, der sie weiter in den Recycling-Zyklus geben musste.

So läuft die Entsorgung von E-Bike-Akkus ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sind alle kommunalen Wertstoffhöfe verpflichtet, Akkus aus E-Bikes und E-Scootern kostenlos anzunehmen. Die Rückgabe erfolgt ohne Mengenbegrenzung für haushaltsübliche Mengen. Informationen zum nächsten Wertstoffhof finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Parallel bleibt auch die Rückgabe im Fachhandel möglich. Händler, die E-Bikes oder Ersatzakkus verkaufen, müssen Altbatterien weiterhin annehmen. Online-Händler sind zudem verpflichtet, eine Rücknahme in zumutbarer Entfernung zum Kunden anzubieten.

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Rechtliche Grundlage: Das neue Batteriegesetz

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Batteriegesetz. Es setzt die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um. Die Rücknahmepflicht für kommunale Wertstoffhöfe gilt ab dem 1. Januar 2026.

In einer Pressemitteilung erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Künftig sollen neue Batterien immer öfter aus vorhandenen Ressourcen aus Altbatterien entstehen. Dafür schaffen wir mit dem neuen Gesetz in Deutschland wichtige Voraussetzungen: Wir verbessern die Transparenz in der Kreislaufführung von Batterien und erweitern die Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre alten Batterien zu entsorgen.“

Die Organisation übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), die vom Umweltbundesamt mit der Überwachung beauftragt wurde. Sie stellt sicher, dass Akkus korrekt erfasst und dem Recycling zugeführt werden.

Was E-Bike-Fahrer jetzt wissen müssen

Für die Abgabe am Wertstoffhof genügt es, den Akku mitzubringen. Eine Anmeldung oder Nachweise sind nicht erforderlich. Die Mitarbeiter vor Ort nehmen die Batterie entgegen und leiten sie an zertifizierte Recyclingbetriebe weiter.

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Wichtig: Beschädigte oder aufgeblähte Akkus sollten besonders vorsichtig transportiert werden. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Wertstoffhof, da einige Standorte spezielle Behälter für defekte Lithium-Akkus bereithalten.

Vorsicht: Hohe Bußgelder bei falscher Entsorgung

Akkus gehören keinesfalls in den Hausmüll – dort besteht akute Brandgefahr. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland drohen Verbrauchern empfindliche Bußgelder im dreistelligen bis vierstelligen Bereich. Für gewerbliche Verstöße sieht der Gesetzgeber sogar Strafen von bis zu 100.000 Euro vor.

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Nils

Nils

Lebt als Autor und Freediving-Instructor in Deutschland und Ägypten. Wenn er nicht gerade unter Wasser ist und die Luft anhält oder seinem Schreibtisch-Job nachgeht, ist er meist auf dem Bike oder auch gerne mit dem autarken Camper unterwegs.


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Tags: E-BikeE-Bike AkkuE-Bike GesetzErsatzakkuGesetzPolitik

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Kommentare 2

  1. Onomatopoetic says:
    1 Jahr ago

    Die Meldung suggeriert, dass das Gesetz nun in Kraft tritt und damit eine Wirkung entfaltet. Dem ist aber nicht so: Ein Kabinettsbeschluss alleine reicht nicht, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Da die Ampel zerbrochen ist die Wahrscheinlichkeit erst einmal sehr gering.

    Antworten
    • eBikeNews says:
      1 Jahr ago

      Wir haben einen Absatz ergänzt, aus dem deutlicher wird, dass das Gesetz noch nicht final ist und noch durch den Bundesrat muss und und dann nochmals durch den Bundestag geht. Das ist der normale parlamentarische Weg.

      Es ist ein EU-Gesetz, zu dem sich Deutschland bekannt hat, es auch national umzusetzen. Insofern ist trotz Ampelbruchs, die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Gesetz 2025 in Kraft tritt.

      Antworten

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