Wer bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechtem Wetter mit dem Fahrrad oder E-Bike unterwegs ist, wird leichter übersehen. Eine funktionierende, zugelassene Beleuchtung gehört deshalb zur Pflichtausstattung. Reflektierende Kleidung und Zubehör können zusätzlich helfen, früher wahrgenommen zu werden.
Wichtig: Warnweste, Helmlicht oder Reflektor-Aufkleber ersetzen weder Frontscheinwerfer noch Rücklicht. Was zur Grundausstattung gehört, regelt Paragraf 67 der StVZO.
Reflektierende Warnweste: viel sichtbare Fläche
Eine neongelbe oder orange Warnweste mit Reflexstreifen ist eine der einfachsten Möglichkeiten, im Straßenverkehr aufzufallen. Sie bietet deutlich mehr reflektierende Fläche als ein schmales Band und lässt sich über Jacke oder Pullover ziehen.
Ein aktuelles, günstiges Beispiel ist die Fahrrad-Sicherheitsweste von BTWIN. Sie ist in mehreren Größen erhältlich und entspricht laut Händler der Norm EN 17353 für Kleidung mit erhöhter Sichtbarkeit. Für Fahrten im Regen braucht es darunter aber weiterhin eine wasserdichte Jacke.
Reflektierender Hosenbeinschutz: sichtbar und praktisch
Ein reflektierendes Hosenband erfüllt gleich zwei Aufgaben: Es verhindert, dass ein weites Hosenbein in Kette oder Kettenblatt gerät, und wirft auftreffendes Licht zurück. Achte darauf, dass es straff sitzt und beim Treten nicht verrutscht.
Ein Beispiel ist der VAUDE Chain Protection Hosenbeinschutz mit Klettverschluss. Das Modell ist zwar weniger sichtbar in schwarz gehalten, hat aber ein Reflexelement. Deutlich auffälliger ist noch ein 6-teiliges Set bei Amazon mit Hosenklammern in Orange und Gelb. Wer häufig in Alltagskleidung pendelt, kann so ohne großen Aufwand Sichtbarkeit und Schutz der Hose verbinden.
Helm mit Rücklicht: Zusatzlicht auf Kopfhöhe
Ein Rücklicht am Helm sitzt höher als die Fahrradbeleuchtung und kann dadurch im Verkehr zusätzlich auffallen. Es bleibt jedoch nur eine Ergänzung: Das vorgeschriebene rote Rücklicht muss weiterhin am Fahrrad angebracht sein.
Beim ABUS Aduro 3.0 LED gehört ein wiederaufladbares, ansteckbares LED-Rücklicht zur Ausstattung. Wer zusätzlich Frontlicht und Blinker am Helm sucht, findet mit dem ABUS HYP-E eine aufwendigere Alternative mit integrierten Leuchten und Lenkerfernbedienung. Etwas günstiger ist der Livall C20 mit etwa 70 Euro und weiteren smarten Funktionen.
Reflektierende Aufkleber für Rahmen und Helm
Reflektor-Aufkleber lassen sich auf sauberen, geeigneten Oberflächen verteilen und machen Rahmen, Helm oder Anhänger bei seitlichem Lichteinfall besser sichtbar. Es klingt banal, aber vor dem Bekleben eines Helms ist wichtig, ob dessen Hersteller Aufkleber auf der Schale erlaubt. Die re:flex-everywhere-Aufkleber von rie:sel design beispielsweise, bestehen laut Hersteller aus wetterfester Reflexfolie und eignen sich unter anderem für Fahrradrahmen.
Was am Fahrrad selbst vorgeschrieben ist
Nach Paragraf 67 StVZO benötigt ein Fahrrad unter anderem weißes Abblendlicht und einen weißen Reflektor vorn sowie ein rotes Rücklicht und einen roten Reflektor hinten. Hinzu kommen gelbe Rückstrahler an den Pedalen und eine zulässige seitliche Reflexausstattung an beiden Rädern. Die seitliche Reflexausstattung übernehmen entweder die guten alten Katzenaugen in den Rädern, oder Reifen mit Reflektorstreifen. Bei den Lichtern ist je nach Modell manchmal der vorgeschriebene Reflektor schon in oder an der Leuchte direkt verbaut.
Abnehmbare Leuchten sind erlaubt, müssen bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen aber angebracht und einsatzbereit sein. Blinkende Front- und Rücklichter erzeugen zwar Aufmerksamkeit und verlängern die Akkulaufzeit, sind am Fahrrad aber nach wie vor nicht zulässig.
Zusätzliche Accessoires sind daher vor allem das Sicherheitsplus über der Pflichtausstattung. Am meisten bringen sie, wenn sie aus mehreren Richtungen sichtbar sind und nicht von Jacke, Gepäck oder Rucksack verdeckt werden.












ist mir völlig egal, was zulässig ist und was nicht. wichtig ist dass ich nachts gesehen werden. ich will leben.
Hallo,
und es sind A L L E wirklich ALLE Reflektoren auf deutschen ÖFFENTLICHEN Straßen zulässig?? So wie Produkt 7 und 8, würd ich ja sagen, das die Spießer von ganz oben es als irritierend der anderen Verkehrsteilnehmer empfinden!!!
Ich finde sie alle genial und würde mein Fahrrad am liebsten leuchen lassen, wie einen Tannenbaum!!!!!
In diesem Sinne, eine frohe und sichere Weihnachtszeit und Sicherheit darüberhinaus.
Gruß Michael