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Bundesregierung stellt klar: Helme für Fahrer schneller Pedelecs Pflicht

von Christian Schindler
14. April 2012
in Branchen News
ADFC | Bundesregierung | S-Pedelec - FY 02 IMG 4749 300 dpi

Das Verkehrsministerium  hat jetzt klargestellt, dass leistungsstarke Elektrofahrräder nur mit einem Schutzhelm zu fahren sind. Dazu zählen S-Pedelecs, die über 25 km/h beschleunigen und E-Bikes, die per Daumengas ohne Treten betrieben werden können.

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Es hatte viele Diskussionen in der vergangenen Zeit um eine Helmpflicht in Deutschland gegeben. In der Schweiz greift ein neues Gesetz, dass Helme ab 1. Juli vorsieht. Jetzt ist es auch in der Bundesrepublik offiziell und Schnellradler müsse sich einen passenden Kopfschutz zulegen. Die Klarstellung des Verkehrsministeriums an den Bundestag ist noch unveröffentlicht, liegt aber der Tageszeitung WAZ vor.

Viele Experten beurteilen die bestehende Rechtsprechung dahin gehend, dass auch die Fahrer stärkere E-Bikes ohne Helm auskämen. Laut WAZ heißt es in einer Anfrage von SPD-Abgeordneten aber: „Sogenannte schnelle Pedelecs, die mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreichen, sind bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder.“ Die Benutzung erfolge mit allen rechtlichen Konsequenzen „wie z.B. der Schutzhelmtragepflicht“. Und: „Für solche Kraftfahrzeuge sind Fahrradhelme nicht geeignet.“

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Bleibt den S-Pedelec-Besitzern fortan nur der Weg in Motorradgeschäfte, um einen geeigneten Helm zu kaufen. Denn nach Antwort des Ministeriums sind schnelle E-Bikes, die gleiche Fahrzeugkategorie wie beispielsweise Motorroller. Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass ein Moped schlecht mit einem E-Bike zu vergleichen ist und daher möglicherweise auch andere Helme notwendig wären. So meint die Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Bettina Cibulski in der Süddeutschen Zeitung: „Bevor man die Helmpflicht einführt, hätte man erst einmal einen vernünftigen speziellen Helm entwickeln müssen. Aber da hat die Realität wohl die Forschung und den Gesetzgeber überholt.“

Die Diskussion wird mit der Klarstellung nicht beendet sein, sonder eher verstärkt stattfinden. Denn immer mehr Deutsche steigen aufs E-Bike um. Schätzungen zur Folge fahren bereits 1 Million Elektroräder auf deutschen Straßen.

 

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Christian Schindler

Christian Schindler

Seit 2011 in der E-Bike-Welt aktiv und Gründer von eBikeNews. Kommunikationswissenschaftler und Techniknerd, fasziniert von Technologien, die den Alltag erleichtern und die Welt verändern – von winzigen Wearables bis großen E-Fahrzeugen. Perfekter Entspannungstag: E-Bike fahren, wandern und kochen.


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Tags: ADFCBundesregierungS-Pedelec

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Kommentare 1

  1. Bernd says:
    13 Jahren ago

    Hallo,

    einen Motorradhelm werde ich auf einem Fahrzeug,
    das ich überwiegend selbst bewegen muss, ganz sicher
    nicht tragen. Ich habe meines gekauft, bevor dieser
    plötzliche Sinneswandel stattgefunden hat. Damals
    gab es offiziell keine Helm- und Führerscheinpflicht
    (wenn man älter als 46 war). Auf einmal liegt die
    bbH bei 45 statt 20, was plötzlich einen Führerschein der
    Klasse M zur Folge hat. Das heißt, ich darf das
    Rad nicht mehr fahren.
    Für mich ist es aber ein großer Unterschied, ob ich
    selber treten muss, oder nur einen Gasgriff betätigen
    muss.
    Warten wir mal ab, was noch passiert.

    Gruß
    Bernd

    Antworten

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